Verwaltungsgerichtshof: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt Hochhausprojekt von Prof. DDr. Michael Tojner

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25. Juni 2021 das Erkenntnis des  Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019 beim Heumarkt-Projekt aufgehoben. Somit ist die Bestimmung „Für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.“ gefallen.  

Initiative Stadtbildschutz
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.