Wien Heumarkt Hochhausprojekt: Europäische Kommission teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgericht bezüglich UVP-Pflicht

Die Europäische Kommission ist im Rahmen ihres unlängst ergangenen Aufforderungsschreibens an die Republik Österreich (Vertragsverletzung Nr. 2019/2224) auch auf das Hochhausprojekt am Heumarkt eingegangen. Darin wird mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vertritt. Dieses hatte mit Erkenntnis

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ durch das Heumarkt-Hochhausprojekt (Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein) Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:UNESCO-Welterbe „Konvention“: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Natur-erbes der Welt. Völkerrechtlicher Vertrag, von

Initiative Stadtbildschutz
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