Verwaltungsgerichtshof: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt Hochhausprojekt von Prof. DDr. Michael Tojner

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25. Juni 2021 das Erkenntnis des  Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019 beim Heumarkt-Projekt aufgehoben. Somit ist die Bestimmung „Für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.“ gefallen.  

Wien Heumarkt Hochhausprojekt: Europäische Kommission teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgericht bezüglich UVP-Pflicht

Die Europäische Kommission ist im Rahmen ihres unlängst ergangenen Aufforderungsschreibens an die Republik Österreich (Vertragsverletzung Nr. 2019/2224) auch auf das Hochhausprojekt am Heumarkt eingegangen. Darin wird mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vertritt. Dieses hatte mit Erkenntnis

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