Gefährdetes Welterbe Wien: Heumarkt-Hochhausprojekt wird Fall für EuGH

Missverständliche Schlagzeilen in den Medien im Juli 2021 (wie z.B. ORF: “Heumarkt-Projekt braucht keine UVP”) ließen den Schluss zu, dass beim Heumarkt-Hochhausprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht bestehe, doch dies ist so nicht korrekt. Die Sachlage zeigt sich deutlich komplizierter. Die Umweltorganisation Alliance for Nature (AFN) hat in einer Pressekonferenz am 20. Oktober 2021 diesen komplexen Sachverhalt gemeinsam mit dem Rechtsexperten Dr. Piotr Pyka erklärt. Kernfrage ist, ob das österreichische UVP-Recht der europäischen UVP-Richtlinie entspricht.

Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für das Projekt “Heumarkt” erfolgte am 30.11.2018. Einen Monat zuvor, am 16.10.2018 stellte Dr. Michael Ludwig (Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien) mit Bescheid der Wiener Landesregierung  fest, dass für das Projekt “Heumarkt” keine UVP durchzuführen sei. Dieser negative UVP-Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 9.4.2019 aufgehoben.

Dagegen hat die Projektwerberin eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht, der VwGH hat die Entscheidung des BVwG aufgehoben (25.6.2021). Die Baubehörde hat 2 1/2 Jahre keine Entscheidung über den Baubewilligungsantrag getroffen.

Die Projektwerberin hat wegen des überlangen Verfahrens der Baubehörde am 12.3.2021 eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingereicht. Das Verwaltungsgericht Wien hat in seinem Beschluss vom 14.9.2021 hat sechs Fragen zur Vorabentscheidung dem Gerichtshof der EU (EuGH)  vorgelegt.

24. November 2022
Die Meinung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs wird vom obersten Welterbebeauftragten der Stadt Wien, Landtagspräsident Ernst Woller heftig kritisiert (Rathauskorrespondenz 24.11.2022)
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird im Früjahr 2023 erwartet.

 

Bild: © Andreas Vass

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