Beim Schwindeln erwischt

Die neos lassen sich ein getürktes Gutachten unterjubeln

und stimmten im August 2024 gegen die UVP Pflicht der geplanten Hochhäuser am Heumarkt

Sie erinnern sich sicherlich an die untenstehende Rathauskorrespondenz vom 07.08.2024 über ein den neos vorgelegtes Gutachten, um deren Zustimmung zu den zwei Hochhäusern mit 56.5 m und 47,85 m des Heumarktprojektes zu erreichen. Damit konnte Michael Ludwig den Feststellungsbescheid 971685/2024 am 2024-0813 zugunsten von Tojner/Wertinvest als Mehrheitsbeschluss der Wiener Landesregierung unterschreiben und den Bauwerber Wertinvest/Tojner von der UVP Pflicht befreien..

Nun wurde bekannt, daß man den neos nicht das richtige Gutachten von Prof. DI Christa Reicher vom 24. Februar 2024, sondern das überarbeitete Gutachten vom 13. April 2024 nach der Einflussnahme durch die Stadt Wien (MA22 Umweltschutz) vorgelegt hat.

Der Druck von der MA22 Mag Andreas Binder)  auf die Gutachterin Frau Prof DI Christa Reicher ist aus nachfolgenden Dokumenten klar ersichtlich. Die Gutachterin Frau DI Christa Reicher übernahm wortwörtlich die von Herrn Binder am 15. März 2024 geforderte Aussage für ihr überarbeitetes zweites Gutachten vom 13. April 2025.

Gutachten von Prof. DI Christa Reicher vom 24. Februar 2024  vor der  Einflußnahme

  1. ZUSAMMENFASSUNG UND ERGEBNISDISKUSSION
    Ist zu erwarten, dass durch das Vorhaben „Heumarkt neu“ unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Auswirkungen des Vorhabens der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet UNESCO-Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ festgelegt wurde, beeinträchtigt wird?

Ja, es sind Beeinträchtigungen des Schutzzwecks zu erwarten.

Wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß?

Es ist zu erwarten, dass durch das Vorhaben „Heumarkt neu“ auf einzelne Attribute des OUV starke Beeinträchtigungen auf die funktionale, strukturelle und visuelle Integrität hervorgerufen werden:
….
Die gewachsene Morphologie der Stadtstruktur wird damit – zwar nur punktuell, aber deutlich – überformt.

Des Weiteren ist die barocke Sichtachse vom Schloss Belvedere auf das historische Stadtzentrum beeinträchtigt (Attribute ii.4 und iv.6). Dieser sog. Canaletto-Blick wird insofern drastisch verändert als dass sich ein wesentlich höherer Baukörper im Hintergrund des Unteren Schlosses auftürmt.
Damit war die MA22 Umwelt nicht zufrieden.

Einflussnahme der MA22 Mag Binder beim Gespräch am 13. März und mit Schreiben vom 15. März 2024 mit der Forderung:

Wie schon am 13.3.2023
besprochen, ist aber aus unserer Sicht eine Ergänzung des Gutachtens in einigen Punkten (siehe
weiter unten im Detail) auch im Hinblick auf die Ableitbarkeit des Ergebnisses, dass die bei der
Umsetzung des Vorhabens „Heumarkt neu“, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit seiner
Auswirkungen, zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte
„Historisches Zentrum von Wien“ nicht als erheblich einzustufen sind, erforderlich.

überarbeitetes  Gutachten von Prof. DI Christa Reicher 13. April 2023  nach der Einflußnahme
Abschließend lässt sich daher festhalten, dass die bei der
Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit seiner
Auswirkungen, zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte
„Historisches Zentrum von Wien“ nicht als erheblich bzw. wesentlich einzustufen sind.
Wort-wörtliche Übernahme des geforderten Textes der MA22 vom 15. März 2023 durch die Gutachterin Prof. DI Reicher.
Hinweis auf das Strafgesetzbuch § 288 StGB Falsche Beweisaussage.

Wir fordern daher die neos auf, den unehrlich zustande gekommen Feststellungsbescheid vom 13.08.2024 zu korrigieren und ihre Zustimmung zum Feststellungsbescheid 971685/2024 vom 13.08.2024 zurück zu ziehen.

Initiative Stadtbildschutz
Kurier-Artikel vom 26. März 2025

Der interne Akt zeigt, wie blitzschnell Projektwerber Tojner das später geänderte Gutachten anforderte und danach 20.000 Euro bezahlte – Opposition ortet Skandal.
….Die Stadt Wien hat ja auf Basis dieses Gutachtens eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt-Projekt verneint, da es auf das Wiener Weltkulturerbe „keine erheblichen“ Auswirkungen habe.
Bemerkenswert ist auch die Rolle des Projektwerbers, nämlich Michael Tojners Wertinvest: Am 28. Februar 2023 ersuchen dessen Anwälte die MA 22 um das keine vier Tage zuvor eingelangte Original-Heumarkt-Gutachten – und es wird prompt übermittelt. Dieses war, wie berichtet, noch gespickt mit kritischen Anmerkungen zum Turm-Projekt, die später allesamt eliminiert wurden.
…Anders dann im April 2023, als das auf MA22-Wunsch überarbeitete  und abgemilderte Gutachten vorliegt: Nun wird das „schlüssig aufgebaute Gutachten“ gelobt, da es jetzt ein „klares rechtliches Ergebnis“ bringe.

..Wurde bei der Behörde oder der Politik interveniert? Hier liefert der UVP-Akt keine Antworten. Im Akt selbst äußern sich die Tojner-Anwälte dazu nicht. Gegenüber dem KURIER weisen sie das zurück: „Wertinvest hat keine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Erstellung der Gutachten genommen“, so Anwalt Karl Liebenwein. (Er war nicht der Rechtsvertreter von Wertinvest im UVP-Verfahren.) 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Initiative Stadtbildschutz
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.