Weltkulturerbe in Gefahr – Historisches Zentrum von Wien C1033

Seit dem Jahr 2000 unterstützt unser Verein die Aktivitäten des Welterbezentrums der UNESCO zur Sicherung des Weltkulturerbes des “Historischen Zentrum Wiens”.
Eine gemeinsame Mission des Welterbezentrums/ICOMOS/ICCROM besuchte vom 11. bis 13. März 2024 das “Historische Zentrum von Wien”. Dieser Bericht der gemeinsamen Beratungsmission des Welterbezentrums/ICOMOS/ICCROM umfaßt 131 Seiten.
Ergebnis:
Von 18 Korrekturmaßnahmen wurden 15 als “noch nicht erreicht” eingestuft !
Mit anderen Worten, 83 % der Aufgaben hat Wien noch nicht erledigt.

Die Mission stellte fest, dass die vereinbarten Korrekturmaßnahmen von der Stadt Wien noch nicht umgesetzt worden sind.


Gebäudehöhe des bestehenden Hochhauses beträgt 38 m. Der Grundstücksverwerter in Wien will 49,9 m

Zu diesen 18 Korrekturmaßnahmen gehört auch die wichtige Maßnahme betreffend das Hochhausvorhaben “Heumarkt Neu”, die den originalen universellen Wert (OUV) der Welterbestätte beeinträchtigt. Im Missionsbericht heißt es:

  • Begutachtung eines überarbeiteten Entwurfs für das Projekt Heumarkt Neu durch eine neue HIA auf Basis der Ergebnisse der HIA 2019 und nach deren Methodik
    (Die Mission beurteilt, dass diese Korrekturmaßnahme ihrem Abschluß entgegen geht)

Die Korrekturmaßnahme „geht ihrem Abschluss entgegen”, aber der wichtige Flächenwidmungsplan 7984 der Bauordnung für Wien (VBC) wurde immer noch nicht überarbeitet und erlaubt daher weiterhin Hochhäuser in der Kernzone des Welterbes von 66,6 m anstelle der in der Entscheidung 37 KOM 7B.71 im Punkt 4 geforderten 38 m, wie auch im letzten Entscheidungsentwurf 46 KOM 7A.1 erwähnt, wo es heißt:

Das Welterbekomitee,

  1. hat das Dokuments WHC/24/46.COM/7A. Add.3 geprüft,
  2. erinnert an die Beschlüsse 37 COM 7B.71, …

Der Beschluss 37 COM 7B.71 Schloss und Gärten von Schönbrunn (Österreich) (C 786) und Altstadt von Wien (Österreich) (C 1033) lautet:

Das Welterbekomitee, …
nimmt die Informationen zu Kenntnis, die der Vertragsstaat am 31. Mai 2013 über das neue Projekt im und um das Intercontinental Hotel vorgelegt hat, und fordert den Vertragsstaat Österreich nachdrücklich auf, dem Welterbezentrum und den Beratungsgremien Einzelheiten über die beiden vorgeschlagenen Varianten für die Entwicklung des Heumarktgebiets zur Verfügung zu stellen, und fordert außerdem den Vertragsstaat Österreich nachdrücklich auf, jede Bebauungsplanung, die höher als die bestehenden Gebäuden ist, einzustellen, bis eine Bewertung durch die beratende Gremien erfolgt ist;

Der Vertragsstaat Österreich berichtet stolz im Juni 2024 wie folgt über angebliche Fortschritte bei der Umsetzung der beschlossenen Korrekturmaßnahmen:

  • Der Wiener Gemeinderat hat im September 2023 einen rechtsverbindlichen Anhang zum Wiener Bauordnung beschlossen, in dem er sich zur Sicherung des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) der Immobilie verpflichtet und damit den neuen Managementplan in der Rechtsordnung der Stadt verankert;
  • Im November 2023 hat der Wiener Gemeinderat eine neue Wiener Bauordnung beschlossen, die Bestimmungen zur Stärkung des Schutzes von Welterbestätten enthält;

Beide Maßnahmen betreffen aber nur zukünftige Baugenehmigungsanträge, nicht aber den derzeit eingereichten geplanten Neubau der Hochhäuser “Heumarkt Neu” von 66,6 m, da der Flächenwidmungsplan Nr. 7984 in unveränderter Fassung seit 2017 noch wie vor in Kraft ist.

Der Beschlussentwurf 46 KOM 7A.1 kommt daher unter Punkt 13 zum Schluss:

ersucht den Vertragsstaat schließlich, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2025 einen aktualisierten Bericht über den Erhaltungszustand der Welterbestätte und die Umsetzung der oben genannten Bestimmungen vorzulegen, insbesondere über die Fortschritte, die bei der vollständigen Erfüllung der grundlegenden Bedingungen für die Streichung der Welterbestätte von der Liste des gefährdeten Welterbes erzielt wurden, zur Prüfung durch das Welterbekomitee auf seiner kommenden 47. Tagung;

Wir unterstützen diesen Beschlussentwurf 46 KOM 7A.1 und warten auf die Beschränkung der Gebäudehöhe auf maximal 38 m.

Herbert Rasinger (Obmann der Initiative Stadtbildschutz)

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