Petition: Für die Erhaltung des UNESCO Weltkulturerbes und des Stadtbildes von Wien
Seit 2017 befindet sich das UNESCO-Weltkulturerbe „Historisches Zentrum von Wien“ auf der Roten Liste des gefährdeten Welterbes. Die Initiative Stadtbildschutz, Initiative Denkmalschutz und die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege erinnern – gemeinsam mit den hier Unterzeichneten – an die Einhaltung der 2001 eingegangenen Verpflichtungen der Welterbekonvention und die Umsetzung der UNESCO-Beschlüsse zur Herabsetzung der Gebäudehöhe der geplanten Heumarkt-Hochhäuser.
Das Areal Wiener Eislaufverein / Hotel InterContinental / Wiener Konzerthaus (Am Heumarkt, Lothringerstraße 22-26 im 3. Bezirk, Landstraße) befindet sich in der KERNZONE (!) DES UNESCO-WELTKULTURERBES „Historisches Zentrum von Wien“. Am 1.6.2017 hat der Gemeinderat eine Umwidmung beschlossen, die an dieser Stelle ein um 28 m höheres Gebäude erlaubt als der Bestand.
Infolgedessen hat das UNESCO-Welterbekomitee im Juli 2017 konsequenterweise das „Historische Zentrum von Wien“ auf die Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Vor dieser Umwidmung gab es vier Petitionen, die die Stadt Wien gänzlich ignoriert hat (drei Petitionen März/April 2014, eine im Februar 2017).
Stadt Wien geht mit Vorsatz auf Konfrontationskurs zur UNESCO
Am 16.4.2013 wurden die Städtebaulichen Leitlinien in der 40. Sitzung der Stadtentwicklungskommission (STEK) und in dessen Arbeitsausschuss (STEKA) beschlossen. Es standen drei Bebauungsvarianten zur Diskussion, wobei nur eine welterbeverträglich war.
Die zwei Welterbe Unverträglichen wurden trotz besseren Wissens von der Stadt Wien für die Architekturwettbewerbe ausgeschrieben (vgl. Ergebnisprotokoll vom 29.4.2013, S. 3 f.).
Das Siegerprojekt von Isay Weinfeld mit einem 73 m hohen Turm war nicht welterbeverträglich. Das wusste auch der Projektbetreiber Michael Tojner, der bereits vor 10 Jahren in einem Interview erklärte: „Die UNESCO wird sich aufregen, ja, aber die Stadt Wien hat das Commitment gegeben, das umzusetzen!“ (Wirtschaftsblatt, 4.6.2014).
Geheimplan der Stadt Wien gegen die UNESCO wurde 2023 versucht umzusetzen
Im Anhang dieser Städtebaulichen Leitlinien „Meilensteinplan Abstimmung Stadt Wien–UNESCO“ wird ein „Strategieplan“ präsentiert, wie man das UNESCO-Welterbekomitee beeinflussen kann („Sand ins Getriebe streuen“). „Durch gezieltes Lobbying besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag eines einzigen Komiteemitglieds die Diskussion in der Komiteesitzung ‚eröffnet‘ wird und Änderungen der Beschlussempfehlungen („draft decisisons“) beschlossen werden.“ Dieser Plan wurde versucht umzusetzen, scheiterte jedoch bei der Welterbekomitee-Sitzung in Riad (Saudiarabien) im September 2023.
Europäischer Gerichtshof
Der Gemeinderatsbeschluss Plandokument Nr. 7984 vom 1.6.2017 mit dem Bebauungsplan für einen 66 m hohen Turm ist nach wie vor aufrecht und Gegenstand der laufenden Bauverhandlung bei der Baupolizei MA37. Zur Freude von Bauwerber Wertinvest/Tojner stellte Bürgermeister Michael Ludwig mit Bescheid vom 16.11.2018 fest, dass für dieses Bauprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verlautete in seinem Urteil C575/2021 am 25.5.2023, dass sehr wohl eine UVP erforderlich ist.
Missstandfeststellung der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft rügte im Dezember 2017 die Wiener Landesregierung wegen vier grober Missstände („Rechtsverletzungen“) beim Verfahren für das geplante Hochhausprojekt:
- Kein außerordentlicher Mehrwert für die Allgemeinheit
- Städtebaulicher Vertrag widerspricht der Wiener Bauordnung
- „Wunschwidmung“ für den Bauwerber
- ignoranter Umgang mit dem Weltkulturerbe
Durch das Heumarkt-Bauprojekt mit einer Erhöhung von derzeit 38 m auf 48 m bzw. 49,9 m wird der Belvedereblick weiterhin schwer gestört, wie die WELTERBEVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (HIA) vom Dezember 2023 von Prof. Michael Kloos feststellt.
Wir fordern den Erhalt des Weltkulturerbes, sodass der weltberühmte Belvedereblick (Stichwort: „Canaletto-Blick“) auch künftigen Generationen von Wienern und den zahllosen Wienbesuchern erhalten bleibt.
Die Unterzeichner ersuchen daher die Stadt Wien, eine BAUSPERRE zu beschließen und in Folge den derzeit gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7984 so abzuändern, dass NUR EIN WELTERBETAUGLICHES PROJEKT (Gebäudehöhe von max. 38 m / „nicht höher als Bestand“) umgesetzt werden kann; noch besser wäre es, die Gebäudehöhe gleich auf Ringstraßenniveau zu reduzieren, wie es UNESCO und ICOMOS von Anfang an empfohlen haben.
Petition hier unterschreiben, oder downloaden
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