Hochhausprojekt Heumarkt – EuGH bestätigt UVP Pflicht

Wien (OTS) – Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) bestätigte soeben am 25.5.2023 den vom Generalanwalt im September 2022 präsentierten Urteilsvorschlag, wonach das Hochhausprojekt der Wertinvest von Michael Tojner im Areal des UNESCO Welterbes „Historisches Zentrum von Wien“ sehr wohl einer Umweltprüfung (UVP) zu unterziehen ist.

Dies ist nach dem Welterbekomitee der UNESCO im Juli 2017 die zweite internationale Organisation, die sich gegen das überdimensionierte Hochhausprojekt im sensiblen Historischen Zentrum von Wien ausspricht.

Das Hauptargument des Richterkollegiums des EuGH fasste der auf Immobilienrecht und Umwelt spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka zusammen: „Zukünftig müssen in Österreich nicht nur Stadtteile, sondern auch einzelne Bauprojekte, die ihrem Wesen nach „städtisch“ sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden, dies bevor andere Genehmigungen – wie z.B. die Baubewilligung – erteilt werden.“

„Es geht darum, sich bereits am Anfang der Projektentwicklung Gedanken über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt zu machen und nicht im Nachhinein Schäden zu bekämpfen.“

Somit haben die 1.800 m2 große Grünfläche entlang der Lothringerstraße und der 94-jährige Baum Nr.3004 (Italienischer Ahorn) vor dem Stadtparkeingang noch eine Überlebenschance, ebenso wie das UNESCO Welterbe im historischen Zentrum von Wien.

Bild: © Intiative Stadtbildschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert