Verwaltungsgerichtshof: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Heumarkt Hochhausprojekt von Prof. DDr. Michael Tojner
Somit ist die Bestimmung „Für das Bauvorhaben „Hotel InterContinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen.“ gefallen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 25.6.2021 im Fünfersenat von fünf Damen durch
die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Herta Bayjones und die Hofrätinnen Dr. Christiana Pollak, Mag. Renate Rehak, Dr. Martina Leonhartsberger und Mag. Petra Liebhart-Mutzl als Richterinnen,
unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Wölfl,
über die Revisionen
- der WertInvest Hotelbetriebs GmbH (FN 068339z Johannesgasse 28 vormals Intercon Hotel GmbH, vormals Danube Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H, davor Intercontinental Hotel-Betriebsgesellschaft m.b.H.; protokolliert zu Ro 2019/05/0018) in Wien, vertreten durch die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schottenring 12, und
- der Wiener Landesregierung (protokolliert zu Ro 2019/05/0019),
gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019, W104 2211511-1/53E, betreffend eine Feststellung nach § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht Wiener Landesregierung; mitbeteiligte 10 Parteien vertreten durch die List Rechtsanwalts GmbH in 1180 Wien, Weimarer Straße 55/1,
sowie
11. Alliance for Nature in 1160 Wien, Thaliastraße 7, im Verfahren zu Ro 2019/05/0019 vertreten durch Dr. Heinrich Vana, MAS, Rechtsanwalt in 1020 Wien, Taborstraße 10/2),
zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. April 2019, W104 2211511-1/53E, wird aufgehoben.
Anmerkung: Senatsrat Mag. Dr.iur. Gerhard Cech, LL.M. ist Dienststellenleiter der Magistratsabteilung 37 Baupolizei
Vorgelegt wurde das Projekt mit 2 Hochhäusern, der eine Luxuswohnturm hat 66,3 m Gebäudehöhe.
Die ganze Arbeit, inklusive das Gerichtsgutachten von Prof. Wehdorn im März 2019 war umsonst.
Das UNESCO Welterbe Komitee tagt vom 16.-31. Juli 2021 in Fuzhou, China, und beabsichtigt Wien noch auf der roten Liste „world heritage in danger“ zu belassen. Obiges Erkenntnis Ro 2019/05/0018, 0019-8 vom 25.6.2021 bedeutet, daß die Ausstellung der Hochhaus-Baubewilligung mit dem 66,3 m Luxuswohnturm gemäß P.D. 7984 für Prof. DDr. Michael Tojner bevor steht.
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