Parlamentarische Bürgerinitiative (vulgo „Bundes-Petition“) an die Bundesregierung übergeben
Am 17. Dezember 2019 wurde dem Parlamentspräsidenten Wolfgang Sobotka die Bundespetition mit 635 Unterschriften übereicht.
Initiative Stadtbildschutz: Zurecht Kritik an Bundesregierung und die Gemeinde Wien, weil sie die Empfehlungen der Advisory Mission der UNESCO noch immer nicht umgesetzt hat.
Die Initiative Stadtbildschutz, Initiative Denkmalschutz und „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“ fordern in ihrer „Parlamentarischen Bürgerinitiative“ (vulgo „Bundes-Petition“) die Bundesregierung auf, „alle Maßnahmen zur Einhaltung der Welterbe-Konvention zu ergreifen“ (Bundesregierung soll z.B. gemäß Art. 139 der Bundesverfassung, den Heumarkt Flächenwidmungsplan 7984 zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit dem Verfassungsgerichtshof vorlegen).
Es geht um öffentlichen Grund und Boden, der uns allen gehört, den die Stadtregierung
ohne Weitblick für kurzfristigen finanziellen Gewinn an eine einzelne Person verkauft hat. Herr Theuner will daraus Gewinn ausschließlich für sich ziehen. Sein Goody zusätzlich zu seinem bestehenden Hotelangebot Konferenzräume für Meetings/Kongresse in seinen geplanten Turm einzubauen, ist unnötig. Wien hat ein reichliches Angebot auf diesem Gebiet. Seine „Geschenke an die Bevölkerung “ wie er das nennt, sind ebenso unnötig;
sie existieren bereits. Im Gegenteil, die vertragliche Auflage der Stadtregierung, den Sommer über mehrere Wochen das Eislaufverein-Areal zu „bespielen“, lässt Schlimmes befürchten, vor allem für die Bürger, die im Umfeld wohnen.
Schon der Bau des Hotelklotzes in den späten 60er Jahren hat das Stadtbild, Sonneneinfall und Atmosphäre negativ beeinträchtigt. Der Bürgermeister und seine Magistratsbeamten haben schon damals die städtebauliche Sünde durch vage Einnahmen kompensiert.
Das Schlimmste aber, der durch den nicht ins Stadtbild passenden überhohen Turm
kostet die Stadt Wien das Prädikat „Weltkulturerbe“. Das historische Zentrum Wiens
steht auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten!
Trotz der Anspannung durch die Maßnahmen für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung muss die Bundesregierung mithilfe des Verfassungsgerichtshofes über die Außerkraftsetzung des Flächenwidmungsplanes das Bauprojekt welterbeverträglich machen.