Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ durch das Heumarkt-Hochhausprojekt (Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein)
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
UNESCO-Welterbe „Konvention“: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Natur-
erbes der Welt. Völkerrechtlicher Vertrag, von der Republik Österreich 1992 ratifiziert
und durch Beschluss im Nationalrat seit 1993 gültig (BGBl. Nr. 60/1993)
Anliegen: Der Nationalrat bzw. Bund wird ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der von der Republik Österreich in der „Welterbe-Konvention“ mit der
UNESCO eingegangenen Verpflichtungen zu ergreifen, insbesondere auf Grundlage
des Bundesverfassungsgesetzes Art. 16 Abs. 4 (= Verpflichtung zur Ergreifung von
Maßnahmen seitens des Bundes, wenn ein Bundesland seiner Verpflichtung zur
Einhaltung von Staatsverträgen nicht nachkommt). Z.B.
– per Antrag den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7984)
wegen Gesetzwidrigkeit dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen, da
dieser Plan mit den Verpflichtungen der Welterbe-Konvention im Widerspruch
steht.
– Eingriff des Bundes in die Bauordnung für Wien und dort festhalten, dass die
Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention einzuhalten sind
– eine Weisung an den Landeshauptmann erteilen
Begründung:
Bereits die Volksanwaltschaft stellte in ihrem Bericht 2017 an den Wiener Landtag fest:
„verstieß die Stadt Wien gegen die von der Republik Österreich im Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (‚Welterbekonvention‘) eingegangenen Verpflichtungen.“
(Zitat Prüfbericht, Seite 82-88, siehe:
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/2kahb/PK_Pressetext_Bericht_Wien_11062018.pdf)
Der Verstoß erfolgte von der Stadt Wien durch Beschluss des neuen Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes Nr. 7984 im Gemeinderat am 1. Juni 2017, der die Möglichkeit schafft ein 66 Meter großes Hochhaus am Heumarkt zu errichten. Noch im gleichen Jahr hat daher das UNESCO-Welterbekomitee die Welterbestätte in die „Rote Liste“ der gefährdete Welterbestätten eingetragen
http://whc.unesco.org/en/danger/
Ziel der seitens des Nationalrates zu treffenden Maßnahmen soll daher aus Sicht der Initiative
Stadtbildschutz, Initiative Denkmalschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung sein: Beibeihaltung des UNESCO-Welterbe-Titels „Historische Zentrum von Wien“ und somit Umsetzung der seit 2012/13 mehrfach geäußerten UNESCO-Vorgabe, keine höhere Bebauung als Bestand (ca. 40 m) am Heumarkt-Areal zuzulassen (Lothringerstraße 22-26, 1030 Wien, Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein = Kernzone des UNESCO-Welterbes „Historisches Zentrum von Wien“).
Die einzelnen UNESCO- Beschlüsse 2012/13-2017 siehe:
http://www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf
Ergänzender Hinweis:
Fundierte juristische Informationen hierzu in der Zeitschrift Denkma[i]l „Wien und sein Welterbe – Die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation“ (Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz und „Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung“). Diese 36-seitige Publikation (mit 8-seitiger Beilage Anmerkungen) ist im Mai 2019 Mitgliedern der Bundesregierung, allen Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates in einer Print-Version übermittelt worden.
Petition hier downloaden, unterschreiben und an die Initiative Denkmalschutz senden
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